Vorteile von Vorauszahlungen für den Unternehmer.
- Sicherheit: Das Geld ist schon da und damit die Gewissheit, dass ein Kunde auch den Rest des Produkts kauft oder den gebuchten Urlaub mitmacht.
- Zahl der Zahlungsausfälle sinkt: Wenn ein Produkt im Nachhinein bezahlt werden kann, besteht immer die Möglichkeit, dass der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder zu spät nachkommt. Durch die Vorauszahlung wird diese Möglichkeit deutlich verringert.
- Finanzierung der Produktionskosten: Wenn schon viele Kosten anfallen, ist es schön, diese aus dem vorausbezahlten Betrag finanzieren zu können. Eine Vorfinanzierung ist dann nicht oder nur in geringerem Umfang notwendig.
- Cashflow: Durch den Erhalt von Vorauszahlungen erhöht das Unternehmen seine verfügbaren Barmittel, mit denen es seine Verpflichtungen besser erfüllen kann, was wiederum gut für die finanzielle Stabilität des Unternehmens ist.
Worauf sollten Sie als Unternehmer bei Vorauszahlungen und Anzahlungen achten?
Es ist wichtig, dass Sie genau darauf achten, wie Sie Vorauszahlungen und Anzahlungen in der Buchhaltung verarbeiten. Vergewissern Sie sich, dass die Aufzeichnungen am Ende des gesamten Vorgangs noch korrekt sind. Eine nachträgliche Berichtigung ist oft schwierig.
In der Buchhaltung wird zwischen verdienten Einnahmen und unverdienten Einnahmen unterschieden. Bei den verdienten Einnahmen handelt es sich um Produkte, die bereits geliefert, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Beiden nicht verdienten Einnahmen handelt es sich um Produkte, die noch nicht geliefert, aber bereits vom Kunden bezahlt wurden. Mit anderen Worten: Vorauszahlungen oder Anzahlungen. Diese noch nicht realisierten Umsätze sollten in der Bilanz als Verbindlichkeiten oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Achten Sie auch auf die Höhe der Anzahlung. Schätzen Sie den Gesamtbetrag, der in Rechnung gestellt wird, im Voraus gut ein. Ist die Anzahlung am Ende höher als der endgültige Rechnungsbetrag, muss eine Gutschrift verbucht werden, was wiederum zusätzliche Arbeit in der Verwaltung verursacht.
Außerdem kann eine Anzahlung nicht verpflichtend sein. Dies müssen Sie mit dem Kunden klar besprechen. Wenn Sie eine Anzahlung verlangen, stellen Sie sicher, dass dem Kunden klar ist, wie hoch die Anzahlung sein soll, und geben Sie auf den Rechnungen an, um welchen Teil der Zahlung es sich handelt. Sie können die Anzahlung auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen.