Ihre Rechte: kurz und bündig
Dank der EU-Vorschriften werden Ihre elektronischen Zahlungen billiger, einfacher und sicherer. Und so geht's:
- Sie können Zahlungen in ganz Europa (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) so einfach und sicher durchführen wie in Ihrem Heimatland.
- Ein Händler kann Ihnen keine zusätzlichen Kosten mehr in Rechnung stellen, wenn Sie mit einer in der EU ausgestellten Karte bezahlen.
- Die Vorschriften gelten für alle Arten von elektronischen Zahlungen (z. B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen usw.).
- Jeder, der sich rechtmäßig in Europa aufhält, hat das Recht auf ein Bankkonto für elektronische Zahlungen ("Zahlungskonto").
Möchten Sie mehr darüber erfahren?
Diese Rechte sind der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), der Richtlinie über Zahlungskonten und anderen EU-Rechtsvorschriften zu verdanken, die Ihnen sicherere und bequemere Zahlungen ermöglichen sollen.
Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte: https://europa.eu/!rdiv4HJ
Elektronische Zahlungen für alle verfügbar
Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU hat das Recht auf zumindest ein kostenloses oder gegen eine angemessene Gebühr erhältliches Basiskonto. (d. h. ein Konto, das mit einer Debitkarte ausgestattet ist, Bargeldabhebungen, die sichere Aufbewahrung von Geldbeträgen sowie das Tätigen und Empfangen von Zahlungen umfasst).
€-Zahlungen - gleiche Kosten wie lokale Zahlungen
- Mit einem einzigen Euro-Konto können Sie alle Ihre Zahlungen in ganz Europa tätigen.
- Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro kosten Sie genauso viel wie Inlandszahlungen in Euro...
- ...und ab dem 15. Dezember 2019 kosten Ihre grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro genauso viel wie Inlandszahlungen in Ihrer Landeswährung.
- Bargeldabhebungen in Euro außerhalb des Geldautomatennetzes Ihrer Bank sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat genauso viel kosten wie in Ihrem Heimatland.
Mehr Sicherheit, besserer Schutz
- Ab September 2019 wird Ihr elektronischer Zahlungsverkehr dank einer starken Kundenauthentifizierung noch sicherer sein. Diese wird durch eine Kombination verschiedener Authentifizierungsfaktoren funktionieren, z. B. einer PIN und Ihres Fingerabdrucks. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Zahlungsdienstleister.
- Ihre Haftung im Falle einer nicht autorisierten Zahlung - z. B. bei Diebstahl Ihrer Kreditkarte - ist auf einen Höchstbetrag von 50 € begrenzt (außer in Fällen grober Fahrlässigkeit). Sie haften nicht für eine nicht autorisierte Zahlung, die erfolgt, nachdem Sie Ihre Bank informiert haben, oder für eine Online-Zahlung, wenn Ihr Zahlungsdienstleister oder Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung vorsieht.
- Wenn der endgültige Betrag einer Kartenzahlung nicht im Voraus bekannt ist (z. B. bei Mietwagen oder Hotelkosten), kann ein Händler nur mit Ihrer Zustimmung einen vereinbarten Betrag auf Ihrer Karte sperren.
- Beim "Lastschriftverfahren" (d. h. Sie haben ein Unternehmen ermächtigt, Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen) haben Sie 8 Wochen Zeit, um einen zu Unrecht abgebuchten Betrag anzufechten. Der Betrag muss Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen erstattet werden.
Neue Dienstleistungen
- Dank neuer Technologien haben Sie jetzt die Möglichkeit, neue, innovative Finanzdienstleistungen zu nutzen, die von zugelassenen Banken und anderen regulierten Zahlungsdienstleistern angeboten werden, die nicht Ihre eigene Bank sind. So können Sie z. B. Ihre persönlichen Finanzen überwachen oder Online-Einkäufe ohne Kredit- oder Debitkarte tätigen. Wie die Banken müssen auch diese neuen Zahlungsdienstleister zugelassen und beaufsichtigt werden und müssen Ihre Daten sicher behandeln.
Die EU-Vorschriften sorgen dafür, dass Ihre elektronischen Zahlungen reibungslos ablaufen. Sollte es dennoch ein Problem geben, müssen Ihre Bank oder andere Zahlungsdienstleister innerhalb von 15 Werktagen auf Beschwerden reagieren. Wenn Sie dann immer noch nicht zufrieden sind, können Sie Ihren Fall der zuständigen nationalen Behörde vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/!Bn34nv